Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat bis spätestens August 2022 die Eckwerte des Haushaltes 2023 vorzustellen und den Fachausschüssen zur Beratung vorzulegen. In den kommenden Haushaltsjahren ist ebenso zu verfahren.

Die Eckwerte müssen eine Budgetierung der Geschäftsbereiche und der Ämter beinhalten.

Ab dem Jahr 2023 ist ein Anwachsen der Verschuldung der Stadt Halle auszuschließen. Die Eckwerte sollen zudem eine Tilgung bestehender Schulden in Höhe von mindestens 1 Prozent vorsehen.

Zur Sicherung des politischen Gestaltungsspielraumes sind innerhalb des Haushaltes der Stadt Halle Haushaltsmittel in Höhe von 1 Prozent der geplanten Gesamtausgaben für soziale, kulturelle oder sonstige zivilgesellschaftliche Projekte vorzusehen. Die Projekte stehen unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes. Sie sind im Rahmen der Haushaltsverhandlungen von den Fraktionen anzumelden und werden gemeinsam mit der Haushaltssatzung zur Abstimmung gebracht. Der Anteil der durch eine Fraktion maximal zu bindenden Haushaltsmittel entspricht dabei dem prozentualen Anteil der Fraktion im Stadtrat.

Begründung:

Erfolgt mündlich

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

Begründung:

Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 1 KVG LSA haben Kommunen für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Verwaltung legt dem Stadtrat rechtzeitig eine gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA in Planung und Rechnung ausgeglichene Haushaltssatzung inklusive Haushaltsplanung zur öffentlichen Beratung und Beschlussfassung vor.

Der Stadtrat kann bereits jetzt seinen politischen Gestaltungsspielraum vollumfänglich wahrnehmen, denn er hat während der öffentlichen Beratung und Beschlussfassung jederzeit die Möglichkeit – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und unter Beachtung der Ausfinanzierung der den Kommunen übertragenen Pflichtaufgaben – Änderungen an der vorgelegten Haushaltssatzung nebst -planung vorzunehmen.

Die Verfahrensfrage sowie die Mehrheitsfindung für Änderungen und Schwerpunktsetzungen im Kontext der Haushaltsberatungen obliegt dem Stadtrat. Eine starre 1-Prozent-Vorgabe – dies entspräche bspw. mit Blick auf die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 einem Betrag von über 8 Mio. EUR – erscheint angesichts der derzeitigen Haushaltslage und der notwendigen Haushaltskonsolidierung zum Abbau der Corona-bedingten Fehlbeträge und der (Alt-)Schulden nicht zweckmäßig. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen im Übrigen, dass sich die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen sehr dynamisch und zumeist haushaltsbelastend auswirken. Die strikte Ablehnung weiterer Kreditaufnahmen ab dem Jahr 2023 steht der vom Stadtrat bereits sanktionierten mittelfristigen Finanzplanung diametral gegenüber und würde das Aus und die Rückgabe von Fördermitteln für die geplante und vom Stadtrat beschlossene Sanierung von Schulen, Kitas, Turnhallen usw. bedeutet.

Empfohlene Artikel

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner