Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat stellt gem. § 45 Abs. 1 Satz 2 KVG LSA einen Missstand aufgrund der vielen Straßenbaustellen und Straßensperrungen sowie der nicht feststellbaren Maßnahmen der Stadtverwaltung zur Beseitigung des besonderen Missstandes fest.

Aufgrund dieses Missstandes beauftragt der Stadtrat den Hauptverwaltungsbeamten, bzw. seinen Vertreter, diesen Missstand unverzüglich zu beseitigen.

Dies bedeutet, der Hauptverwaltungsbeamte entwickelt Vorschläge und Möglichkeiten zur Beseitigung des Problems und setzt diese schnellstmöglich um. Als erste Maßnahme wird die Elisabethbrücke für den PKW-Verkehr ab dem 30.09.2021 stadteinwärts geöffnet.

Begründung:

Erfolgt mündlich

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Oberbürgermeister verweist den Antrag in den Ausschuss für Planungsangelegenheiten.

Begründung:

Über einen angeblichen Missstand durch die vom Stadtrat beschlossenen Investitionsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der städtischen Infrastruktur soll im Ausschuss beraten werden.

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