Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Verkehrszeichen „Fußgängerzone“ und die Zusatzzeichen, die ein Befahren des Marktplatzes mit Fahrrädern zwischen 20 Uhr und 9 Uhr erlauben, zu entfernen.
  2. Die Demontage dieser Zeichen hat bis zum 31.10.2021 zu erfolgen.

Begründung:

Die Zeichen sollten der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer auf dem stark frequentierten Marktplatz dienen und zum Schutz vor Unfällen beitragen. Die allermeisten Radfahrerinnen und Radfahrer ignorieren bei der Überquerung des Platzes das für sie geltende Fahrverbot in der Zeit zwischen 9 Uhr und 20 Uhr. Die verantwortliche Polizeibehörde führt kaum Kontrollen durch und ahndet selten Verstöße. Deshalb haben die Verkehrsschilder ihre Funktion verloren und können somit entfernt werden.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Oberbürgermeister verweist den Antrag in den Hauptausschuss.

Begründung:

Der Antrag beinhaltet einen rechtswidrigen Eingriff in die Rechte des Oberbürgermeisters. Gemäß § 66 Abs. 4 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) erledigt der Hauptverwaltungsbeamte die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises in eigener Zuständigkeit, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist. Mit dem Antrag soll der Oberbürgermeister beauftragt werden, auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Entfernung von Verkehrszeichen im Stadtgebiet anordnen zu lassen. Die Wahrnehmung der Aufgaben nach der StVO obliegt dem Oberbürgermeister im übertragenen Wirkungskreis (§ 66 Abs. 4 KVG LSA).

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