Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Flächen im halleschen Stadtgebiet für Tiny House Siedlungen geeignet sind.
  2. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Stadtrat bis zum 31.12.2021 vorgelegt.

Begründung:

Alternative Lebens- und Wohnformen werden immer beliebter. Halle als weltoffene Stadt darf sich diesen Trends nicht verschließen. Tiny House Siedlungen haben zudem einen positiven ökologischen Aspekt, indem sie auf wenig Raum mit geringem Energieaufwand Wohnen möglich machen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Oberbürgermeister verweist den Antrag in den Ausschuss für Planungsangelegenheiten.

Begründung:

Das Anliegen soll im Planungsausschuss vorberaten werden, um eine zielgerichtete Prüfung vornehmen zu können.

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