Beschlussvorschlag:

Während der UEFA EURO 2024 (Fußball-Europameisterschaft der Männer) werden im Zeitraum vom 14. Juni bis 14. Juli 2024 von Gaststätten und weiteren Veranstaltern keine Sondernutzungsgebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen erhoben. Bedingung ist ein konkreter Bezug der Veranstaltungen zur in Deutschland ausgetragenen Fußball-Europameisterschaft (z.B. Public Viewing).

Bereits bezahlte Gebühren werden den Betreibern erlassen.

Begründung:

Nach den Olympischen Sommerspielen in Paris wird die Fußball-Europameisterschaft weltweit das größte Sportereignis des Jahres sein. Gastgeberland ist erstmals seit der Wiedervereinigung Deutschland. Die 24 qualifizierten Mannschaften spielen in zehn Städten, unter anderem auch in Leipzig. Vielerorts wird es wieder Public Viewing geben, damit die zahlreichen deutschen Fans mit ihrem Team mitfiebern und hoffentlich mitjubeln können.

In der selbsternannten Sportstadt Halle ist diesbezüglich von offizieller Seite nichts geplant. Das ist mit Blick auf die desolate Haushaltslage einerseits verständlich. Unverständlich ist dagegen, dass Stadtverwaltung und Stadtmarketing nicht selbst aktiv werden, um dennoch Möglichkeiten aufzufinden.

Weil es somit ausschließlich privaten Betreibern vorbehalten bleibt, im Kontext der UEFA EURO 2024 Veranstaltungen im öffentlichen Raum durchzuführen, sollten sie im Rahmen eines Gebührenerlasses Unterstützung finden. Der Beschlussvorschlag ist haushaltsneutral, weil die geringeren Erträge aus den Gebühren durch ein prognostiziertes Mehr aus Gewerbe- und Mehrwertsteuereinnahmen vollends kompensiert werden. Darüber hinaus ist die Maßnahme ein Beitrag zur Förderung und Stärkung der heimischen Wirtschaft.

Stellungnahme der Verwaltung

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