Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit einer Aufklärungskampagne die Einwohnerinnen und Einwohner auf das geltende Fütterungsverbot für freilebende Tiere in der Stadt Halle hinzuweisen.

Dazu sind geeignete Mittel zu entwickeln, z.B. Hinweisschilder an exponierten Stellen der Stadt, wo häufig illegale Fütterungen zu beobachten sind.

Begründung:

In der Stadt Halle besteht gemäß §11 Abs. 5 der Gefahrenabwehrverordnung (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 21 am 11. November 2017) ein Fütterungsverbot für freilebende Tiere.

Illegale Fütterungen führen nicht nur zu Verunreinigungen. Sie locken zudem auch Ungeziefer an, deren Bekämpfung wiederum erhebliche finanzielle Mittel in Anspruch nimmt.

Darüber hinaus wird aus falsch verstandener Tierliebe häufig nicht artgerechtes Futter (z.B. Brot an Wildenten und Höckerschwäne) verfüttert. Das kann zu Erkrankungen der Tiere führen.

Ein probates und niederschwelliges Mittel, um auf das Verbot hinzuweisen, wäre eine Aufklärungskampagne, die sich an alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Halle richtet und dabei alle medialen Formen in Anspruch nimmt.

Stellungnahme der Verwaltung

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