Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, bei der Gewährung von Akteneinsicht jeweils zwei alternative Termine ab 16 Uhr vorzuhalten.

Begründung:

Die Arbeit im Stadtrat und seinen Gremien erfolgt ehrenamtlich. Viele Mitglieder des Stadtrates der Stadt Halle gehen einer beruflichen Tätigkeit nach. Da den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionsgeschäftsstellen die Einsichtnahme in Akten verwehrt ist, müssen alternative Termine zur Verfügung gestellt werden, die es den Stadträtinnen und Stadträten zeitlich ermöglichen, ihr Recht auf Akteneinsicht gemäß § 45 Abs. 6 KVG LSA wahrzunehmen.

Stellungnahme der Verwaltung

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