Aufgrund der Corona-Pandemie gilt seit geraumer Zeit in den Bussen und Straßenbahnen der Halleschen Verkehrs AG (HAVAG) die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes. Zusätzlich wurde zum 24. November 2021 die 3-G-Regel eingeführt. Damit diese Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus Wirksamkeit erlangen, sollte eine regelmäßige Kontrolle stattfinden.
Dies vorangestellt, fragen wir die Stadtverwaltung:
- Wie viele Kontrollen hinsichtlich der Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes hat die HAVAG seit Einführung der Maßnahme durchführen lassen?
- Wie viele Verstöße wurden hierbei registriert?
- Wie viele betroffene Fahrgäste wurden mit einer Vertragsstrafe belegt?
- Auf welchen Wert beläuft sich die Gesamtsumme der dadurch erzielten Einnahmen?
- Wie viele Kontrollen hinsichtlich der 3-G-Regel-Pflicht hat die HAVAG seit Einführung der Maßnahme durchführen lassen?
- Wie viele Verstöße wurden hierbei registriert?
- Welche Konsequenzen hatte dies für die betroffenen Fahrgäste?
- Musste die HAVAG aufgrund der geforderten Kontrollmaßnahmen zusätzliches Personal akquirieren?
- Wenn ja, wieviel und welche zusätzlichen Kosten hatte dies zur Folge?
- Erhält die HAVAG für den Fall, dass durch die geforderten Kontrollmaßnahmen zusätzliche finanzielle Belastungen entstanden sind bzw. weiterhin entstehen, Kompensationszahlungen?
- Wenn ja, von wem?