Aufgrund der Corona-Pandemie gilt seit geraumer Zeit in den Bussen und Straßenbahnen der Halleschen Verkehrs AG (HAVAG) die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes. Zusätzlich wurde zum 24. November 2021 die 3-G-Regel eingeführt. Damit diese Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus Wirksamkeit erlangen, sollte eine regelmäßige Kontrolle stattfinden.

Dies vorangestellt, fragen wir die Stadtverwaltung:

  1. Wie viele Kontrollen hinsichtlich der Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes hat die HAVAG seit Einführung der Maßnahme durchführen lassen?
  2. Wie viele Verstöße wurden hierbei registriert?
  3. Wie viele betroffene Fahrgäste wurden mit einer Vertragsstrafe belegt?
  4. Auf welchen Wert beläuft sich die Gesamtsumme der dadurch erzielten Einnahmen?
  5. Wie viele Kontrollen hinsichtlich der 3-G-Regel-Pflicht hat die HAVAG seit Einführung der Maßnahme durchführen lassen?
  6. Wie viele Verstöße wurden hierbei registriert?
  7. Welche Konsequenzen hatte dies für die betroffenen Fahrgäste?
  8. Musste die HAVAG aufgrund der geforderten Kontrollmaßnahmen zusätzliches Personal akquirieren?
  9. Wenn ja, wieviel und welche zusätzlichen Kosten hatte dies zur Folge?
  10. Erhält die HAVAG für den Fall, dass durch die geforderten Kontrollmaßnahmen zusätzliche finanzielle Belastungen entstanden sind bzw. weiterhin entstehen, Kompensationszahlungen?
  11. Wenn ja, von wem?

Antwort der Verwaltung

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