Gemäß der Eindämmungsverordnung der Stadt Halle (Saale) müssen sich Personen, die mit dem SARS-CoV-2-Erreger infiziert sind oder als Kontaktpersonen gelten, unverzüglich in eine häusliche Quarantäne absondern. Ein Verlassen des Absonderungsortes ist nur für eine Testung statthaft, nicht jedoch für einen Arztbesuch.

Deshalb ergeht an die Stadtverwaltung die Frage:

Durch wen erfolgt die medizinische Betreuung der in Quarantäne befindlichen Personen?

Antwort der Verwaltung:

Die Ärzte des Fachbereiches Gesundheit nehmen telefonisch Kontakt zu den positiv getesteten Personen auf. In dem Gespräch wird der Gesundheitsstatus abgefragt. Auch im Zusammenhang mit der Entnahme der PCR-Tests durch die mobilen Teams ist ein Austausch möglich.

Wenn kurative medizinische Hilfe benötigt wird, wird auf die 116117 verwiesen.

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