Auf eine Anfrage der Fraktion zur Zweitwohnungssteuer (Vorl.-Nr.: VII/2022/04835) antwortete die hallesche Stadtverwaltung, dass die Altersstruktur der Steuerpflichtigen nicht erfasst wird, obwohl die Antragssteller ihr Geburtsdatum im Anmeldeformular eintragen müssen. Ebenso verhält es sich bei der Frage zum Ort der Hauptwohnung. Dieser muss in der Erklärung zur Zweitwohnungssteuer ebenfalls angegeben werden. Darüber hinaus besteht weiterer Aufklärungsbedarf.

Somit ergeben sich folgende Fragen:

  1. Besteht seitens der Stadtverwaltung die Möglichkeit, künftig die Altersstruktur und den Ort der Hauptwohnung statistisch zu erfassen?
  2. Wie viele Anmeldungen zur Zweitwohnungssteuer wurden für das Jahr 2022 erfasst?
  3. Wie werden selbst genutzte Eigentumswohnungen besteuert, das heißt, wie ermittelt die Stadt Halle gemäß §3, Abs. 2 der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer den zu zahlenden Steuersatz, da ein Mietspiegel bekanntlich noch nicht existiert?

Antwort der Verwaltung

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