Auf eine Anfrage der Fraktion zur Zweitwohnungssteuer antwortete die hallesche Stadtverwaltung, dass die Altersstruktur der Steuerpflichtigen nicht erfasst wird, obwohl die Antragssteller ihr Geburtsdatum im Anmeldeformular eintragen müssen. Ebenso verhält es sich bei der Frage zum Ort der Hauptwohnung. Dieser muss in der Erklärung zur Zweitwohnungssteuer ebenfalls angegeben werden. Darüber hinaus besteht weiterer Aufklärungsbedarf.
Anfrage der Fraktion Hauptsache Halle & FREIE WÄHLER zur Zweitwohnungssteuer
Die Stadt Halle erhebt – wie viele andere Kommunen auch – eine Zweitwohnungssteuer. Gemäß § 4 der Satzung der Stadt Halle (Saale) über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer beträgt diese derzeit 10 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete. Uns interessieren unter anderem Alter und Herkunft der Steuerzahlenden.