Der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt – Senat für Landesdisziplinarsachen – hat mit Beschluss vom 19. September 2023 die Beschwerde des Hauptverwaltungsbeamten gegen dessen vorläufige Dienstenthebung durch das Verwaltungsgericht Magdeburg zurückgewiesen. Als Gründe wurden in der OVG-Pressemitteilung 14/2023 vom 20.09.2023 unter anderem mannigfache kommunalpolitische Auseinandersetzungen und eine erhebliche Störung des „Betriebsfriedens“ genannt.

Dies veranlasst uns zu folgenden Fragen an die Verwaltung:

  1. Wo ganz konkret sieht die Stadtverwaltung Halle den Verwaltungsablauf gehemmt oder gestört, wenn der Hauptverwaltungsbeamte seinen Dienst wiederaufnehmen würde?
  2. Welche negativen bzw. positiven Auswirkungen hätte die Wiederaufnahme der Arbeit des Hauptverwaltungsbeamten auf den Verwaltungsablauf in der Stadt Halle?
  3. Wie viele Überstunden sind in der Verwaltung für die Vertretung des Hauptverwaltungsbeamten seit dessen Suspendierung entstanden?

Antwort der Verwaltung

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