Der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt – Senat für Landesdisziplinarsachen – hat mit Beschluss vom 19. September 2023 die Beschwerde des Hauptverwaltungsbeamten gegen dessen vorläufige Dienstenthebung durch das Verwaltungsgericht Magdeburg zurückgewiesen. Als Gründe wurden in der OVG-Pressemitteilung 14/2023 vom 20.09.2023 unter anderem mannigfache kommunalpolitische Auseinandersetzungen und eine erhebliche Störung des „Betriebsfriedens“ genannt.
Dies veranlasst uns zu folgenden Fragen an die Verwaltung:
- Wo ganz konkret sieht die Stadtverwaltung Halle den Verwaltungsablauf gehemmt oder gestört, wenn der Hauptverwaltungsbeamte seinen Dienst wiederaufnehmen würde?
- Welche negativen bzw. positiven Auswirkungen hätte die Wiederaufnahme der Arbeit des Hauptverwaltungsbeamten auf den Verwaltungsablauf in der Stadt Halle?
- Wie viele Überstunden sind in der Verwaltung für die Vertretung des Hauptverwaltungsbeamten seit dessen Suspendierung entstanden?