Jährlich verlassen Fach- und Führungskräfte die Stadtverwaltung, weil sie zum Beispiel das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben. Diese vakant gewordenen Stellen gilt es, ohne Unterbrechung neu zu besetzen. Oft werden dabei Übergangsregelungen in Betracht gezogen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele Fachbereichs-, Abteilungs- und Teamleiter/innen werden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 das gesetzliche Renteneintrittsalter erreichen und somit aus dem Dienst ausscheiden? (Bitte gesondert aufgelistet nach Jahr sowie nach Fachbereichsleiter/in, Abteilungsleiter/in und Teamleiter/in)

2. Wurde für die 2022 die Altersgrenze erreichenden Fach- und Führungskräfte der Stadtverwaltung bereits eine Übergangsregelung in Betracht gezogen?

3. Wenn ja, für wie viele?

4. Wenn nein, warum nicht?

Antwort der Verwaltung:

1. Wie viele Fachbereichs-, Abteilungs- und Teamleiter/innen werden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 das gesetzliche Renteneintrittsalter erreichen und somit aus dem Dienst ausscheiden? (Bitte gesondert aufgelistet nach Jahr sowie nach Fachbereichsleiter/in, Abteilungsleiter/in und Teamleiter/in)

AustrittsjahrFachbereichs-leiter/inAbteilungsleiter/inTeamleiter/inGesamt
202214914
20230347
20240145

2. Wurde für die 2022 die Altersgrenze erreichenden Fach- und Führungskräfte der Stadtverwaltung bereits eine Übergangsregelung in Betracht gezogen?

Ja. Es wurden in drei Fällen bereits Regelungen getroffen, die eine Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus ermöglichen.

3. Wenn ja, für wie viele?

Siehe Antwort zu Frage 2

4. Wenn nein, warum nicht?

Entfällt.

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