Seit mehr als einem Jahrhundert gibt es hierzulande Verkehrszeichen. Sie sind eine sinnvolle Erfindung, ist es doch u.a. ihre Aufgabe, die Vorfahrt zu regeln, vor Gefahren zu warnen, die Geschwindigkeit zu regulieren oder Durchfahrten zu gestatten bzw. zu verbieten. Sie sollen also, um es auf den Punkt zu bringen, in den Straßenverkehr ordnend eingreifen.

Auch an den zahlreichen Zufahrtsstraßen zum halleschen Marktplatz gibt es solche Schilder. Sie weisen die Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass sie sich in einer Fußgängerzone befinden. Die ebenfalls angebrachten Zusatzzeichen erlauben das Befahren des Platzes mit einem Fahrrad in der Zeit zwischen 20 und 9 Uhr, nicht jedoch zwischen 9 und 20 Uhr. Das soll der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dienen und zum Schutz vor Unfällen beitragen. Was allerdings permanent ignoriert wird, erfüllt nicht seinen Zweck, zudem Verstöße sichtlich nicht geahndet werden.

Deshalb hat die Fraktion Hauptsache Halle & FREIE WÄHLER zunächst einen Antrag in den Stadtrat eingebracht, der vorsah, alle Verkehrszeichen „Fußgängerzone“ und die erwähnten Zusatzschilder zu entfernen. Die Verwaltung wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass ihre Installation und Entfernung ausschließlich dem Oberbürgermeister im übertragenen Wirkungskreis obliegt. Diesen Hinweis hat die Fraktion dankend entgegengenommen, den ursprünglichen Antrag zurückgezogen und diesen nunmehr in eine Anregung umformuliert.

Unsere Fraktion will erreichen, dass der Hauptverwaltungsbeamte regelmäßig mit der zuständigen Polizeibehörde in Kontakt tritt, um konkrete Lösungsansätze für die Bewältigung des geschilderten Problems zu finden. Ziel ist die Durchsetzung des Radfahrverbotes und die Ahndung von Verstößen.

Im Bericht des Oberbürgermeisters soll darüber hinaus der Stadtrat – und somit die Öffentlichkeit – über den Erfolg der Maßnahmen unterrichtet werden.

Alle Verkehrsteilnehmer, die auf unserem Marktplatz unterwegs sind, sollten sich die Straßenverkehrsordnung einmal mehr in Erinnerung rufen, wo es heißt: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet…, behindert oder belästigt wird.“ Das gilt im Besonderen für das pulsierende Herz unserer Heimatstadt.

Erschienen im AMTSBLATT der Stadt Halle (Saale), 29. Oktober 2021

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