Der Hund gilt gemeinhin als der beste Freund des Menschen, als treuer Gefährte – nicht nur für Alleinlebende. Die Corona-Krise und die damit verbundenen Lockdowns haben dazu geführt, dass auch viele Hallenserinnen und Hallenser im wahrsten Wortsinne auf den Hund gekommen sind.

Wir fragen deshalb die Stadtverwaltung:

  1. Wie viele Hunde waren im Jahr 2020 in Halle angemeldet?
  2. Wie sieht eine diesbezügliche Prognose für das Jahr 2021 aus?
  3. Wie hoch waren die Einnahmen aus der Hundesteuer 2020 und wie sieht die Schätzung für 2021 aus?
  4. Welchen finanziellen Aufwand musste die Stadt im Hinblick auf Hunde im Stadtgebiet bewältigen? (z.B. für die Verwaltung, für die Pflege von Hundewiesen, Bereitstellung und Entsorgung der Kotbeutel etc.)
  5. Welche Einnahmen erzielte die Stadt Halle aufgrund von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Hunden, aufgeschlüsselt für die Jahre 2019 und 2020?

Antwort der Verwaltung:

1. Wie viele Hunde waren im Jahr 2020 in Halle angemeldet?

Zum Stichtag 31.12.2020 waren 10.349 Hunde im Stadtgebiet Halle (Saale) steuerlich ange­meldet.

2. Wie sieht eine diesbezügliche Prognose für das Jahr 2021 aus?

Zum Stichtag 28.09.2021 waren 10.641 Hunde registriert.

Schätzungen bis zum Jahresende können hier nicht gemacht werden, da die Gründe für die Gesamtheit der An- und Abmeldungen zur Hundehaltung differenziert und in der Anzahl nicht absehbar sind.

3. Wie hoch waren die Einnahmen aus der Hundesteuer 2020 und wie sieht die Schätzung für 2021 aus?

Im Steuerjahr 2020 (Stichtag 31.12.2020) wurden Einnahmen in Höhe von 1.081.756,42 EUR erzielt.

Es wird eingeschätzt, dass die Einnahmen zum Planan­satz erreicht werden.

4. Welchen finanziellen Aufwand musste die Stadt im Hinblick auf Hunde im Stadtgebiet be­wältigen? (z.B. für die Verwaltung, für die Pflege von Hundewiesen, Bereitstellung und Entsor­gung der Kotbeutel etc.)

Die Stadt stellt jährlich ca. 70 T € für die Unterhaltung der Hundewiesen bereit. Für die Hun­detoiletten (Entleerung und Bestückung mit Hundekotbeuteln) werden jährlich 71.900 € aufge­wendet.

5. Welche Einnahmen erzielte die Stadt Halle aufgrund von Ordnungswidrigkeiten im Zusam­menhang mit Hunden, aufgeschlüsselt für die Jahre 2019 und 2020?

   2019    2020
Hund ohne Leine §§ 11 Abs. 3 Satz 1, 17 Abs. 1 Gefah­renabwehrverordnung103 Verfahren 10.847,30 €156 Verfahren 22.507,70 €
Erhebung Hundesteuer §§ 8 Abs. 1 Satz 1,16 Abs. 2 Zi.2; § 14 Satzung Kommunalabgabenge­setz LSA2 Verfahren 290,00 €2 Verfahren 211,89 €
Verschmutzung durch Kot beseiti­gen §§ 11 Abs. 2, 17 Abs. 1 Gefahrenab­wehrverordnung:7 Verfahren 64,45 €0 Verfahren
Hilfsmittel zum Transport von Tier­kot §§ 11 Abs. 2  Satz 4, 17 Abs. 1 Ge­fahrenabwehrverordnung5 Verfahren 118,45 €7 Verfahren 141,90 €
  Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Verfahren Hundegesetz LSA
Hunderegister §§ 15 Abs. 3 Satz 1, 16 Abs. 1 Nr. 19 Hundegesetz LSA11 Verfahren 1.757,20 €14 Verfahren 1.786,20 €
gefährlichen Hund unangeleint und ohne Maulkorb §§3 Abs. 1, 3 Abs. 3,  5 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2, 16 Abs. 1 Nr. 9 Hundege­setz LSA2 Verfahren 1.126,90 €0 Verfahren
ohne Haftpflichtversicherung §§ 15 Abs. 3 Nr. 5, 16 Abs. 1 Nr. 4 und 19 Hundegesetz LSA32 Verfahren 4.347,78 €22 Verfahren 3.040,43 €
  Gesamt    18.552,08 €  27.688,12 €

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