Der Stadtrat beschließt, dass bei der weiteren Umsetzung des Baubeschlusses zur Fluthilfemaßnahme Nr. 198 Uferbefestigung der Saale VI/2019/0495 die vorgesehenen Steinschüttungen außerhalb von FFH-Gebieten punktuell nur insoweit fortgesetzt werden, als sich aus der Beseitigung von Hochwasserschäden zwingende Verkehrssicherungspflichten ergeben oder dies für die Sicherung von Bauwerken unumgänglich ist.

Der Stadtrat ist zeitnah zu informieren. Dabei ist die Notwendigkeit der Steinschüttungen nachzuweisen und die dazugehörigen Planungen vorzulegen.

Vorlagennummer: VII/2021/03462

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