Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Baumschutzsatzung Halle (Saale) mit dem Stand 21.12.2011 wie folgt zu ändern:

1) § 1 Satz 2 wird wie folgt erweitert:

Ziel dieser Satzung ist die Erweiterung des Baumbestandes in der Stadt Halle, die Anpassung an die Bedingungen des Klimawandels zur Sicherung einer nachhaltigen, weitgehend natürlichen, möglichst ungestörten Entwicklung des Baumbestandes, einschließlich eines arttypischen Wurzel- und Kronenaufbaus, im städtischen Bebauungszusammenhang und Freiraum.

2) § 3 Ziff. 4 wird wie folgt ersetzt:

Geschützt sind alle Bäume, auch die der Arten bzw. Hybriden und Zuchtformen:

Eschenahorn (Acer negundo), Robinie (Robinia pseudoacacia) und Pappel.

3) § 9 Ziff. 1, Abs. 2 wird wie folgt erweitert:

Bei der Festlegung der Ersatzpflanzung sind Zuschläge unter Berücksichtigung der Eigenschaften des zu fällenden Baumes im Vergleich zu denen des vorgesehenen Ersatzbaumes vorzunehmen, insbesondere wegen abweichender Wuchseigenschaften, wie Kronenhöhe, -breite oder -volumen, Zustand und Alter des zu fällenden Baumes und sonstiger naturschutzfachlicher Werte. Die Regelungen des §15 (2) BNatSchG gelten sinngemäß.

4) § 9 Ziff. 2 wird wie folgt im ersten Satz erweitert: 

Von der Festlegung, Ersatzpflanzungen zur Kompensation der Bestandsminderung vorzunehmen, ist auch dann nicht abzusehen, wenn der zu fällende Baum nur noch eine geringe oder keine Restlebensdauer erwarten lässt.

5) § 9 Ziff. 5 wird wie folgt erweitert:

Wird unter Verstoß gegen ein Verbot nach § 6 ein Baum geschädigt, wird der Verursacher verpflichtet, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zur Erhaltung des Baumes durchzuführen bzw. zu veranlassen. Ist dies nicht möglich oder nicht verhältnismäßig, werden Ersatzpflanzungen in mindestens dreifacher Höhe der Bestandsminderung i.S. von Absatz 1 bis 3 festgesetzt.

Begründung:

In der Baumschutzsatzung der Stadt Halle ist bislang der Einfluss des Klimawandels nicht berücksichtigt, der Antrag von Hauptsache Halle zielt darauf, dies zu ändern. Zu schützen sind künftig alle Bäume. Auch Robinien und Eschenahorn, die seit ca. 300 Jahren in Deutschland heimisch und gut auf klimabedingte Extremwetterlagen, wie lange anhaltende Trockenperioden, vorbereitet sind und sollen unter Schutz gestellt werden.

Weiterhin zeigen die Erhebungen der Stadt, dass sich der Baumbestand in Halle aufgrund der zahlreichen Ausnahmetatbestände und Ermessensentscheidungen, die die Satzung bisher zulässt, verringert hat. Der Antrag schreibt deshalb das Ziel vor, den Baumbestand in der Stadt zu erweitern. Bei Verstößen gegen die Baumschutzsatzung sollen Ersatzpflanzungen in mindestens dreifachem Umfang der Bestandsminderung verpflichtend werden.

Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme der Verwaltung (31.01.2024)

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