Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit Parkflächen im Unterplan, die
derzeit als Stellplätze für jedermann gekennzeichnet sind, teilweise in Anwohnerparkplätze
umgewidmet werden können.

In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, wo im Glaucha-Viertel eine Kompensation mit
Stellplätzen für jedermann hinsichtlich der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) erfolgen kann.

Das Prüfergebnis wird dem Stadtrat im September 2022 vorgelegt.

Begründung:

Bürger, die im Unterplan wohnen, bemängeln, dass die dort vorhandenen öffentlich
gewidmeten Parkplätze nicht von Anwohnern, sondern von Personen, die sich beruflich in
der Gegend aufhalten oder aber woanders wohnen, benutzt werden, sodass die Anwohner
keine freien Stellplätze mehr vorfinden.

Die in der Anlage 3 der Informationsvorlage VI/2016/01732 erfolgte Begründung, wonach die
Parkräume für Pendler wenig attraktiv sind, scheint nicht mehr zeitgemäß und sollte einer
Überprüfung seitens der Verwaltung unterzogen werden.

Stellungnahme der Verwaltung

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