Dass die Berufsfeuerwehr Halle und die Freiwilligen Feuerwehren für die Stadtgesellschaft eine herausragende Bedeutung haben, ist unbestritten. Sie sind in entscheidendem Maße für den Schutz und die Sicherheit der halleschen Bevölkerung verantwortlich. Auf die fachliche Kompetenz und das hohe Engagement der Kameradinnen und Kameraden können sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen. Um Einsätze der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehren stets vollumfänglich gewährleisten zu können, ist jedoch eine störungsfrei nutzbare Technik unabdingbare Voraussetzung.

Dies vorangestellt, fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie viele Fahrzeuge, Anhänger, Krad und Abrollbehälter sind auf die Abteilung Brand- und Katastrophenschutz zugelassen, die von der Berufsfeuerwehr genutzt werden bzw. im Bestand sind?
  2. Wie viele Rettungsdienstfahrzeuge sind in der Feuerwehr im Bestand?
  3. Wie viele Rettungsdienstfahrzeuge sind bei Hilfsorganisationen im Bestand, für die das Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen (BKRS) zuständig ist?
  4. Wie viele Kat-Schutz-Fahrzeuge sind im Bestand, gegebenenfalls auch bei anderen Organisationen, für die das BKRS zuständig ist?
  5. Wo werden diese Fahrzeuge hauptsächlich repariert, d.h. gibt es Vertragswerkstätten oder erfolgen alle Reparaturen in erster Linie in der Werkstatt der Hauptwache?
  6. Sollten die Reparaturen hauptsächlich in der Werkstatt der Hauptwache durchgeführt werden, sind die Verbrauchsmittel und die Ausstattung in der Werkstatt ausreichend vorhanden?
  7. Wie viele Mitarbeiter sind für die Instandhaltung aller Fahrzeuge (inkl. Wartung, Reparaturen, TÜV, Funktechnik, Beladung, Ausrüstung, wiederkehrende Prüfungen) zuständig?
  8. Ist die Instandsetzung ausschließliche Arbeitsaufgabe der Mitarbeiter oder bewerkstelligen sie diese Tätigkeit während ihrer Schicht als Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr?
  9. Können alle gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen bzw. Prüfungen regelmäßig und zeitnah durchgeführt werden?
  10. Wenn nein, warum nicht und welche Konsequenzen resultieren daraus?
  11. Können alle Reparaturen zeitnah im Sinne der Einsatzbereitschaft der Technik erfolgen?
  12. Wenn nein, warum nicht und welche Konsequenzen resultieren daraus?
  13. Sind die Voraussetzungen in der Werkstatt und im Büro geschaffen, um die Arbeiten zeitgemäß, ordentlich und nachvollziehbar zu erledigen und zu dokumentieren, d.h. ist beispielsweise die notwendige EDV-Unterstützung verfügbar?
  14. Wer ist für den Transport der Fahrzeuge von den Dienststellen in die Werkstatt und zum TÜV zuständig? Gibt es ggf. einen separaten Fahrdienst und wer koordiniert diesen?
  15. Wie stellt sich die Nachwuchsgewinnung im Bereich Technik dar und werden Lehrlinge ausgebildet?
  16. Welche zusätzlichen Aufgaben werden den Mitarbeitern im Team der Technik noch übertragen?

Antwort der Verwaltung

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