Die Kunstfreiheit zählt in Deutschland zu den am stärksten geschützten, verfassungsmäßig garantierten Grundrechten überhaupt. Zum Beispiel ist es – im Gegensatz zu anderen Grundrechten – nicht möglich, die Kunstfreiheit durch ein Gesetz einzuschränken. Das Bundesverfassungsgericht lässt dafür ausschließlich gerichtliche Einzelentscheidungen zu und bestätigt immer wieder, dass die Kunstfreiheit wesentlich für die Erhaltung der demokratischen Grundordnung ist. Zweifel am System, beißende Ironie und selbst deftige Wortwahl sind also verfassungsrechtlich garantierte Vorrechte der Kunst, die es auszuhalten gilt und die auszuhalten sind.

„Wenn Bürgermeister Geier also der Auffassung ist, Uwe Steimle sei Verschwörungstheorien zugeneigt und verbreite antisemitische und demokratieverachtende Positionen, dann mag er damit sogar Recht haben. Das entbindet ihn nicht davon, den Beweis zunächst vor Gericht anzutreten. Selbst Erdogan hat die Schmähgedichte von Böhmermann gerichtlich untersuchen und verbieten lassen. Bürgermeister Geiers Versuch, öffentlichen Druck auf die Veranstalter auszuüben, verstößt hingegen ganz offenkundig gegen den Schutzgedanken des Grundgesetzes“, so Stadtrat Dr. Sven Thomas. Und weiter: „Lieber Herr Geier, die Herausforderung ist, der bessere Demokrat zu sein“.

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