Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die in städtischen Liegenschaften befindlichen und von den Freiwilligen Feuerwehren genutzten Räume, d.h. Toiletten und Sanitäranlagen sowie Aufenthalts-, Schulungs- und Seminarräume durch Fachkräfte reinigen zu lassen.
  2. Gegebenenfalls vorhandene Nutzungsvereinbarungen der Stadt Halle mit den Freiwilligen Feuerwehren werden hinsichtlich der Reinigung der genutzten Räume, d.h. Toiletten und Sanitäranlagen sowie Aufenthalts-, Schulungs- und Seminarräume zum 01. Januar 2024 konkretisiert.

Begründung:

Viele Räumlichkeiten, die sich im kommunalen Besitz befinden, werden regelmäßig von Fachpersonal gereinigt. Es wird von der Stadt Halle für die Tätigkeiten beauftragt und sorgt zum Beispiel in Schulen, Horten, Kitas und bei der Berufsfeuerwehr für die erforderliche Sauberkeit.

In den städtischen Liegenschaften, die von den Freiwilligen Feuerwehren genutzt werden, ist dies in Halle – anders als im Saalekreis – allerdings keineswegs der Fall. Die Kameradinnen und Kameraden setzten sich ehrenamtlich nicht nur für unseren Schutz und unsere Sicherheit ein. Ihr Engagement muss darüber hinaus auch für die Reinigung der Toiletten und anderer genutzter Räume herhalten.

Das ist kein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für die unschätzbare, freiwillige und nahezu unentgeltliche Tätigkeit der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in Halle!

Stellungnahme der Verwaltung

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