Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit kommunale Wohnungsgesellschaften entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen verpflichtet werden können, alle geeigneten Dächer ihrer Immobilien mit Solaranlagen auszustatten.

In diesem Zusammenhang ist außerdem zu prüfen, inwieweit und in welcher Form überschüssige Solarenergie in Zukunft gespeichert werden kann.

Geprüft wird darüber hinaus, ob sich im halleschen Stadtgebiet Erdwärme zur Erzeugung von Energie nutzen lässt.

Das Prüfergebnis wird dem Stadtrat im Dezember 2022 vorgelegt.

Begründung:

Unabhängige und dezentrale Energieerzeugung ist nicht nur in Krisenzeiten von großer Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung mit Strom und Wärme. Deshalb sollten die Wohnungsgesellschaften einen größeren Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten.

Das Problem der Energiespeicherung muss ebenfalls in Betracht gezogen werden. Die Erzeugung grünen Wasserstoffs mittels Elektrolyse kann ein Lösungsansatz sein. Die Entwicklung eines „Innovationszentrums Wasserstoff“ am Standort Hafen Trotha wurde seitens der Verwaltung als eines der Leuchtturmprojekte im Zuge des Kohleausstiegs ins Auge gefasst.

Wenn es die geologischen und tektonischen Bedingungen erlauben, muss auch die Nutzung von Erdwärme als Alternative zu den bisherigen Strom- und Wärmelieferanten auf den Prüfstand.

Stellungnahme der Verwaltung

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