Paragraf 6 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) regelt die bundesweite Meldepflicht von ansteckenden Erkrankungen. Darüber hinaus gilt in Sachsen-Anhalt die Verordnung über die erweiterte Meldepflicht bei übertragbaren Krankheiten.
Wir fragen in diesem Kontext die Stadtverwaltung:
- Welche meldepflichtigen Krankheiten wurden in Halle im Zeitraum Januar bis September 2022 festgestellt?
- Wie viele Fälle gab es im Stadtgebiet je meldepflichtiger Erkrankung?
- Welche prozentuale Abweichung zum Vergleichszeitraum des Jahres 2019 konnte je meldepflichtiger Erkrankung registriert werden?