Paragraf 6 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) regelt die bundesweite Meldepflicht von ansteckenden Erkrankungen. Darüber hinaus gilt in Sachsen-Anhalt die Verordnung über die erweiterte Meldepflicht bei übertragbaren Krankheiten.

Wir fragen in diesem Kontext die Stadtverwaltung:

  1. Welche meldepflichtigen Krankheiten wurden in Halle im Zeitraum Januar bis September 2022 festgestellt?
  2. Wie viele Fälle gab es im Stadtgebiet je meldepflichtiger Erkrankung?
  3. Welche prozentuale Abweichung zum Vergleichszeitraum des Jahres 2019 konnte je meldepflichtiger Erkrankung registriert werden?

Antwort der Verwaltung

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