Die Stadt Halle erhebt – wie viele andere Kommunen auch – eine Zweitwohnungssteuer. Gemäß § 4 der Satzung der Stadt Halle (Saale) über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer beträgt diese derzeit 10 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete.

Wir fragen in diesem Kontext die Stadtverwaltung:

  1. Welche Altersstruktur ergibt sich aus der Datenübermittlung der Meldebehörde hinsichtlich der Zweitwohnungssteuerzahlenden? (Bitte um Angabe für die Altersbereiche 18-25 Jahre, 26-65 Jahre und 66 Jahre und älter, jeweils in Prozent!)
  2. Wo haben die Zweitwohnungssteuerzahlenden ihren Hauptwohnsitz? (Bitte um Angabe: Sachen-Anhalt, andere Bundesländer, Länder der Europäischen Union und andere, jeweils in Prozent!)
  3. Während 2020 noch 526,9 TEUR aus der Zweitwohnungssteuer in die Stadtkasse flossen, waren es 2021 nur 67,6 TEUR. Ist der starke Rückgang der Einnahmen ausschließlich in der Corona-Pandemie begründet?
  4. Wurden während der Pandemie Anträge auf Aussetzung oder Minderung der Zweitwohnungssteuerzahlung gestellt?
  5. Wenn ja, welche Mindereinnahmen resultierten daraus für die Stadt Halle?

Antwort der Verwaltung

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