Die Stadt Halle erhebt – wie viele andere Kommunen auch – eine Zweitwohnungssteuer. Gemäß § 4 der Satzung der Stadt Halle (Saale) über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer beträgt diese derzeit 10 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete.
Wir fragen in diesem Kontext die Stadtverwaltung:
- Welche Altersstruktur ergibt sich aus der Datenübermittlung der Meldebehörde hinsichtlich der Zweitwohnungssteuerzahlenden? (Bitte um Angabe für die Altersbereiche 18-25 Jahre, 26-65 Jahre und 66 Jahre und älter, jeweils in Prozent!)
- Wo haben die Zweitwohnungssteuerzahlenden ihren Hauptwohnsitz? (Bitte um Angabe: Sachen-Anhalt, andere Bundesländer, Länder der Europäischen Union und andere, jeweils in Prozent!)
- Während 2020 noch 526,9 TEUR aus der Zweitwohnungssteuer in die Stadtkasse flossen, waren es 2021 nur 67,6 TEUR. Ist der starke Rückgang der Einnahmen ausschließlich in der Corona-Pandemie begründet?
- Wurden während der Pandemie Anträge auf Aussetzung oder Minderung der Zweitwohnungssteuerzahlung gestellt?
- Wenn ja, welche Mindereinnahmen resultierten daraus für die Stadt Halle?