Jährlich erhält die Stadion Halle Betriebs GmbH (SHBG) für den Erhalt und Betrieb des Leuna-Chemie-Stadions bzw. des ehemaligen Erdgas-Sportparks Zuschüsse von der Stadt Halle. Genutzt wird die Sportstätte größtenteils vom Drittligisten Hallescher FC. Dabei könnte die SHBG durch Vermietung des Domizils für Veranstaltungen zusätzliche Einnahmen akquirieren.

Deshalb fragen wir die Stadtverwaltung:

  1. Hat die SHBG das Stadion in den vergangenen Jahren für Veranstaltungen vermietet? (Bitte für die Jahre 2018, 2019 und ggf. 2020 angeben)
  2. Wenn ja, wie hoch waren die Einnahmen aus diesen Vermietungen?
  3. Wenn nein, plant die SHBG künftig das Stadion für Veranstaltungen bereitzustellen, um damit weitere Einnahmen zu erwirtschaften?
  4. Ist geplant, in Zukunft Großveranstaltungen, z.B. Konzerte, im Stadion stattfinden zu lassen?
  5. Wenn nein, welche Hinderungsgründe gibt es?

Antwort der Verwaltung:

  • Hat die SHBG das Stadion in den vergangenen Jahren für Veranstaltungen vermietet? (Bitte für die Jahre 2018, 2019 und ggf. 2020 angeben)

Ja, die SHBG hat in allen genannten Jahren das Stadion bzw. den Business-Bereich für Veranstaltungen vermietet.

  • Wenn ja, wie hoch waren die Einnahmen aus diesen Vermietungen?

2018:         45.585,25 EUR

2019:         28.074,77 EUR

2020:         7.655,39 EUR

Im Jahr 2018 (07.04.2018) fand ein WM-Qualifikationsspiel der Frauen-Fußballnationalmannschaft in Halle (Saale) statt, so dass die Einnahmen aus Veranstaltungen in diesem Jahr signifikant höher waren.

Im Jahr 2020 sanken die Einnahmen aus Veranstaltungen aufgrund der Beschränkungen infolge der Corona-Pandemie deutlich.

  • Wenn nein, plant die SHBG künftig das Stadion für Veranstaltungen bereitzustellen, um damit weitere Einnahmen zu erwirtschaften?

Siehe Antwort 2

  • Ist geplant, in Zukunft Großveranstaltungen, z.B. Konzerte, im Stadion stattfinden zu lassen?

Die SHBG plant weiterhin mit Veranstaltungen im Stadion. Die Nutzung des Gesamtstadions ist in aller erster Linie auf sportliche Veranstaltungen (Fußballspiele, Jugendfußballturniere etc.) ausgerichtet. Im Business-Bereich wird jede Art von Veranstaltung durchgeführt (Messen, Seminare, Firmenfeiern, Geburtstags- und Hochzeitsfeiern). Großveranstaltungen außerhalb des sportlichen Bereiches sind Grundsätzlich nicht geplant.

  • Wenn nein, welche Hinderungsgründe gibt es?

Das LEUNA-CHEMIE-STADION liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 135. Es ist ein innerstätisches Stadion, in dessen Umfeld ein Wohngebiet liegt. Daher unterliegt die Nutzung des Stadions immissionsrechtlichen Auflagen. Das heißt, dass bestimmte Schallpegel nicht überschritten werden dürfen. Diese Grenzen sind in der Regel bei Konzertveranstaltungen etc. nicht einzuhalten, so dass eine derartige Nutzung grundsätzlich nicht möglich ist. Weiterhin ist das Stadion als reine Fußballarena und nicht als Multifunktionsarena errichtet worden. Daher ist eine anderweitige Nutzung mit erheblichen Risiken für den Stadionrasen verbunden. Im Falle einer irreversiblen Beschädigung des Rasens müsste der Mieter den Austausch bezahlen (ca. 120.000 bis 150.000 €). Dieses Risiko wollen Veranstalter in der Regel nicht tragen, so dass auch keine Nachfrage zur Durchführung von Konzertveranstaltungen im Stadion besteht.

Empfohlene Artikel

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner