Paragraf 6 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) regelt die bundesweite Meldepflicht von ansteckenden Erkrankungen. Darüber hinaus gilt in Sachsen-Anhalt die Verordnung über die erweiterte Meldepflicht bei übertragbaren Krankheiten. Wir möchten aktuelle Zahlen für Halle in Erfahrung bringen.
Infektion
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