Ein Referentenentwurf zur neuen Corona-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit sieht ausdrücklich eine Verimpfung von übrig gebliebenem Impfstoff vor, um angesichts der herrschenden Knappheit an Impfstoffen diesen nicht ungenutzt verwerfen zu müssen. Stadtrat Dr. Sven Thomas, Mitglied der Fraktion Hauptsache Halle, hatte die in der Saalestadt bereits angewandte Praxis partiell befürwortet und bezieht zu den Vorschlägen des Ministeriums Stellung.

„Mit dieser Entscheidung wird endlich Klarheit für jene geschaffen, die tagtäglich in den Impfzentren tätig sind“, stellt Dr. Thomas fest. Das oft geforderte Verimpfen von übriggeblieben Dosen an Polizei, Feuerwehr, Rettungskräfte sowie an Mitarbeiter*innen im Gesundheits- und Bildungswesen sei damit rechtlich zulässig. Das bisherige Vernichten der ungenutzten Rest-Dosen habe in großen Teilen der Gesellschaft für Unmut gesorgt. Die neue Verordnung biete zudem die Möglichkeit des schnelleren „Durchimpfens“ der Bevölkerung.

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