Die Öko-Bilanz der halleschen Bauprojekte fällt „durchwachsen“ aus, sagt Sven Thomas (Hauptsache Halle) und Vorsitzender des Ausschusses für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben. So gelten Kunststoffbeläge auf Sport- und Spielplätzen nach einer Studie des Fraunhofer-Instituts aus dem Jahre 2018 als eine der größten Quellen für Umweltbelastungen durch Mikroplastik. Die EU prüft derzeit sogar das Verbot von Kunstrasenflächen. Dennoch kommt bislang nahezu kein Schulbauprojekt in Halle ohne Kunstrasenflächen und kunststoffbedeckte Spielplätze aus.

Auch der Einsatz nachhaltig produzierter Hölzer und die Vermeidung überlanger Transportwege spielt bislang keine oder nur eine untergeordnete Rolle. „Natürlich hält die Stadt Halle die gesetzlichen Vorgaben ein – doch könnten wir mit wenig Aufwand ein deutlich besseres Ergebnis erzielen“, ist Thomas überzeugt. Voraussetzung dafür wäre, bei den Ausschreibungen der Stadt Nachhaltigkeits- und Umweltkriterien zu berücksichtigen.

Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind längst geschaffen. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen lässt in § 97 soziale und ökologische Gesichtspunkte als Grundsätze der Vergabe ausdrücklich zu. Nach aktueller Rechtslage steht es im Ermessen der öffentlichen Stellen, Nachhaltigkeitskriterien zu berücksichtigen. Wenn die Stadt Halle baut, geschieht dies derzeit nicht. „Es gibt Fälle, in denen Aufträge an Unternehmen gehen, die hunderte Kilometer entfernt sitzen, obwohl eine regionale Alternative nur wenig mehr gekostet hätte“, stellt Thomas fest. Aus Sicht des Umweltschutzes sei das die falsche Entscheidung. Er regt deshalb an, Kriterien, wie die Verwendung nachhaltiger Rohstoffe oder die Vermeidung von CO2-Emissionen bei der Planung und Durchführung städtischer Bauvorhaben stärker zu berücksichtigen.

Dass Veränderungen zugunsten der Umwelt möglich sind, hat die Stadt Halle im letzten Jahr bereits bewiesen. Im Rahmen städtischer Bauprojekte würden derzeit deutlich mehr Bäume gepflanzt, als gefällt werden müssten. Diese positive Entwicklung gelte es künftig auch auf andere Bereiche zu übertragen.

Erschienen im AMTSBLATT der Stadt Halle (Saale), 26. Februar 2021

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