Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in enger Abstimmung mit der Bäder Halle GmbH sicherzustellen, dass ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste und des Technischen Hilfswerks freier Eintritt zu den Schwimmhallen Halle-Neustadt, Saline, Stadtbad und in der Robert-Koch-Straße während des öffentlichen Schwimmens gewährleistet wird.

Als Nachweis der Berechtigung zum freien Eintritt gilt der jeweilige Dienstausweis der ehrenamtlichen Rettungskräfte.

Der Stadtrat wird im Juni über die Umsetzung des Beschlusses informiert.

Begründung:

Unsere Stadt Halle baut wie jede andere Kommune auf Hilfsorganisationen, in denen sich Menschen freiwillig engagieren und selbstlos in verschiedenen Situationen der Gesellschaft helfen. Ohne diese ehrenamtlichen Einsatz- und Rettungskräfte wäre der Schutz der Bevölkerung nicht in vollem Maße gewährleistet. Jedoch ist der ehrenamtliche Einsatz keine Selbstverständlichkeit. Deshalb muss die ehrenamtliche Mitarbeit in diesen Organisationen auch von Seiten der Kommune gestärkt werden. Eine größere Wertschätzung ist somit notwendig, auch um dem Mitgliederschwund niederschwellig entgegenzuwirken. Des Weiteren soll das Schwimmen einen körperlichen Ausgleich zur geleisteten Arbeit darstellen.

Stellungnahme der Verwaltung

Empfohlene Artikel

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner