Einwohner*innen der Stadt, die mit ihrem 1. Wohnsitz in Halle (Saale) gemeldet sind, können bei Bedarf beim Bürgerservice jährlich ein Anwohnerparkticket erwerben.

In diesem Zusammenhang fragen wir:

Haben auch Bewohner*innen mit Zweit-Wohnsitz in Halle (Saale) diese Möglichkeit und wenn nein, warum nicht?

Antwort der Verwaltung:

Gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO i. V. m. VwV-StVO zu § 45 zu Abs. 1 bis 1e X Rn 35 sind Anwohner/innen Personen, die im jeweiligen Wohngebiet meldebehördlich registriert sind und dort tatsächlich wohnen. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen. Die Entscheidung darüber trifft die Straßenverkehrsbehörde. In Halle (Saale) genügt ein Nebenwohnsitz nicht für die Ausstellung eines Anwohnerparkausweises. Diese Regelung ist mit Verweis der örtlichen Verhältnisse und die geringe Anzahl an zur Verfügung stehenden Parkflächen erforderlich.

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