Der Stadtrat hat im Dezember die Beschlussvorlage Grundsatzbeschluss zum Nutzungskonzept für das Stadtbad Halle (Saale) beschlossen. Diese sieht auch die Etablierung eines Beratungsgremiums vor.

In diesem Kontext fragen wir die Stadtverwaltung:

  1. Wie wird gesichert, dass in die Arbeit des Beratungsgremiums exzellenter, externer Sachverstand, z. B. aus den Bereichen Denkmalschutz und Architektur, einbezogen wird?
  2. Lassen sich schon Experten namentlich benennen, die eingeladen werden sollen?
  3. Wurden bereits Experten angefragt und haben diese ihre Bereitschaft zur Mitwirkung im Gremium signalisiert?

Antwort der Verwaltung:

1.         Wie wird gesichert, dass in die Arbeit des Beratungsgremiums exzellenter, externer Sachverstand, z. B. aus den Bereichen Denkmalschutz und Architektur, einbezogen wird?

Im Gesamtprojekt sind das Landesamt für Denkmalpflege und die Stadt Halle (Saale) eingebunden. Fachplaner und Architekten sollen über das vergaberechtlich vorgeschriebene Prozedere für das Gesamtprojekt beauftragt werden, wobei insbesondere auf Erfahrung in der Sanierung von Denkmalen und Schwimmbädern sowie im Schwimmbadneubau Wert gelegt werden wird.

2.         Lassen sich schon Experten namentlich benennen, die eingeladen werden sollen?

In der konstituierenden Sitzung des Beratungsgremiums am 25.02.2021 soll unter anderem über die Einbeziehung von Experten beraten werden.

3.         Wurden bereits Experten angefragt und haben diese ihre Bereitschaft zur Mitwirkung im Gremium signalisiert?

Siehe Antwort zu Frage 2.

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