Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle Gebühren zu erlassen, die von den Betreibern des halleschen Wintermarktes (Marktplatz) und dem Hüttenzauber (Domplatz) vom 24.11.2021 bis zum 09.01.2022 zu erheben sind.

Begründung:

Mit der Vorlage soll erreicht werden, die arg gebeutelten halleschen Händler und Gewerbetreibenden ein Stück weit zu entlasten.

Es ist leider davon auszugehen, dass die heimische Wirtschaft in nahezu allen Bereichen, vor allem aber im Handel und in der Gastronomie, auch in den kommenden Monaten die Auswirkungen der Pandemie weiterhin extrem zu spüren bekommt. Aus diesem Grund setzt sich unsere Fraktion dafür ein, dass der Wirtschaftsstandort Halle unter allen Umständen weiter gestärkt wird. Jede Initiative, die darauf abzielt, ist somit vollumfänglich zu unterstützen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

Begründung:

Entscheidungen über Gebührenerlasse sind Verwaltungshandeln. Derzeit prüft die Verwaltung entsprechende Anträge auf Gebührenerlasse. Diese liegen für die Veranstaltungen „Winterzauber“ auf dem Hallmarkt (vom 23.11.2021 bis 09.01.2022), „Wintermarkt“ auf dem Marktplatz (vom 27.11.2021 bis 02.01.2022) und „Hüttenzauber auf dem Domplatz“ (27.11.2021 bis 23.12.2021) vor.

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