Die Feststellung des OVG, dass für die Maßnahme unter anderem eine Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen war, bestätigt die Kritik von Experten, Umweltverbänden und Stadträten im Kern und zeigt, dass die Stadt ihre Pflichten bei der Umsetzung der Fördermaßnahme leichtfertig verletzt hat.
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