an die Verwaltung vom 03.11.2021

  1. Warum wurde auf die Ausschreibung und den Einsatz umweltfreundlicher und dem Stand der Technik entsprechenden Verfahren zur Ufersanierung verzichtet?
    Das angewandte Verfahren entspricht dem Stand der Technik. Es ist geeignet die entstandenen Schäden zu beheben.

  2. Welche umweltfreundlichen Alternativen zur Schotterung hätte es aus Sicht der Stadt gegeben?
    Es handelt sich um Hochwasserschadensbeseitigungen an bestehenden Uferbefestigungen, insoweit kommt die gleiche Materialverwendung wie vor dem Schadeneinritt zur Ausführung.

  3. Wurde für die Maßnahme eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, und wenn nicht, mit welcher Begründung wurde darauf verzichtet?
    Nein. Es handelt sich um eine Instandsetzung bestehender Deckwerke.

  4. Wie genau erfolgte die Abstimmung mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsbehörde des Bundes?
    Die Planunterlagen wurden vorgestellt, abgestimmt und zur Genehmigung eingereicht und von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung genehmigt.

  5. Wann wurde die strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung beantragt und erteilt? Welche Auflagen sind dabei erfolgt?
    Die Antragstellung für die strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung einschließlich Aufstellung der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge und Technologie des Auftragnehmers erfolgte am 19.03.2021 bzw. mit Ergänzung am 31.03.2021. Die Genehmigung wurde am 19.04.2021 vom Wasserstraßen und Schifffahrtsamt Elbe erteilt. Eine Genehmigung durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Magdeburg, Außenstelle Merseburg erfolgte bereits mit dem Entwurf am 18.04.2016.

  6. Welche Planungsunterlagen zum Zustand der Saale sind der Maßnahme seitens der Stadt Halle zugrundegelegt worden?
    Schadenserfassung vom 29.08.2013 nach Hochwasserereignis 2013.

  7. Welche Schäden exakt sind an den jeweiligen, im Rahmen der Maßnahme bearbeiteten Uferbereichen festgestellt worden?
    Die Saale wurde mit Boot befahren, festgestellt wurden abgerutschte und ausgespülte Steinschüttungen im Bereich der Uferböschungen. Diese Schäden wurden fotografisch dokumentiert und kilometriert.

  8. Welche Nachträge sind im Rahmen der Durchführung der Maßnahme vom durchführenden Unternehmen gestellt und genehmigt worden?
    Es gibt einen eingereichten, ungeprüften und ungenehmigten Nachtrag. Dieser beinhaltet Sensortechnik für baubezogene GPS Daten zur Baggersteuerung unter Wasser.

  9. Wie hat sich das auf die Kosten der Maßnahme im Vergleich zu den Planungen ausgewirkt? Bitte tabellarisch darstellen.
    Bewilligt wurden Mittel in Höhe von 3.748.000,00 € für die Hochwassermaßnahme 198, Anteil Uferbefestigung. Das aktuelle Auftragsvolumen Planung und Bau beträgt 1.391.107,05 €.

  10. Wie wird die Einhaltung der DIN-Vorgaben zur Uferbefestigung überprüft?
    Für die Bauüberwachung wurde ein externes Büro beauftragt.
    Die Einhaltung der aktuell gültigen Vorschriften wird im Zuge der Bauausführung geprüft.

  11. Welche Ergebnisse/Beanstandungen haben bisherige Prüfungen ergeben?
    Teilabnahmen erfolgen gemäß Baufortschritt. Der erste Teilabschnitt der Gesamtmaßnahme km 0+270 bis 1+110 Elisabethsaale wurde technisch abgenommen, Restleistungen sind Baumschutz entfernen und vereinzelte Nachprofilierungen. Weitere Teilabnahmen erfolgen nach Baufortschritt.

  12. Warum finden Baumaßnahmen in Bereichen statt, die nicht im Eigentum der Stadt liegen?
    Die Baumaßnahmen finden an den, an die Bundeswasserstraße angrenzenden Uferbereichen städtischer Liegenschaften statt.

  13. Um welche Bereiche handelt es sich dabei und wie und mit welchem Ergebnis ist dazu eine Abstimmung mit den Eigentümern erfolgt?
    Siehe Antwort Frage 12

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