Den Angaben des Deutschen Jugendinstituts (DJI) zufolge wächst jedes vierte Kind in Deutschland bedingt durch eine Trennung der Eltern mit nur einem Elternteil im Haushalt auf. Hinzu kommt, dass die Frage von Unterhalt und Betreuung von gemeinsamen Kindern inzwischen regelmäßig die Familiengerichte beschäftigt. Durch Eltern-Kind-Entfremdung wird eine gleichberechtigte Betreuung durch einen Elternteil unterwandert, das Umgangsrecht der Kinder zu beiden Elternteilen wird verhindert, in dem ein Elternteil ausgegrenzt wird. Die Folge sind Kontaktabbrüche bis hin zu Hass und Abwertungen der Kinder dem ausgegrenzten Elternteil gegenüber. Das ist ein schleichender Prozess, der nach wissenschaftlichen Schätzungen 60.000 bis 80.000 Kinder pro Jahr betrifft. Somit sind Hunderttausende pro Jahr von Eltern-Kind-Entfremdung betroffen. Eltern-Kind-Entfremdung wurde im Jahr 2019 als Form von psychischem Missbrauch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anerkannt (EGMR 23641/2017). Der Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Halle (ASD) versteht sich als erste Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern sowie Großeltern, wenn es um familiäre Krisensituationen und Kindeswohlgefährdung geht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie viele Fälle von Eltern-Kind-Entfremdung wurden in den Jahren 2019 bis 2022 in der Stadt Halle (Saale) im Rahmen der Beratungstätigkeit des ASD registriert? (Bitte um Auflistung nach Jahren!)
  2. Wie viele Fälle davon waren es in den Beratungsstellen der Kinder- und Jugendhilfe?
  3. Welche Maßnahmen zur Intervention von Eltern-Kind-Entfremdung hat die Stadt eingeleitet?
  4. Welche Maßnahmen zur Intervention von Eltern-Kind-Entfremdung haben die Beratungsstellen der Kinder- und Jugendhilfe eingeleitet?
  5. Wurden dazu Abstimmungen im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft zwischen dem Fachbereich Bildung (ASD) als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und Träger der freien Jugendhilfe nach § 78 SGB VIII vorgenommen?
  6. Wenn nein, ist dies in Planung?
  7. Gibt es mittlerweile einen standardisierten Prozessablauf, vergleichbar mit dem Leitfaden zur Prüfung von Kindeswohlgefährdung, zu gleichartigen Handlungsweisen des ASD in Fällen von Eltern-Kind-Entfremdung?
  8. Wenn nein, wann ist geplant, einen solchen Leitfaden zu erarbeiten?
  9. Wann wurden die Beschäftigten des ASD und in den Beratungsstellen der Kinder- und Jugendhilfe zuletzt zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung geschult?
  10. Wann wurden Schulungen des ASD zu ähnlichen Themen vorgenommen? (Bitte um Liste mit Inhalt!)
  11. Welche Erfahrungen hat der Ombudsmann für Soziales der Stadt Halle im Umgang mit Fällen von Eltern-Kind-Entfremdung gemacht und welche Hinweise und Empfehlungen gibt er diesbezüglich der Verwaltung?
  12. Hat das Netzwerk Kinderschutz die Problematik Eltern-Kind-Entfremdung diskutiert?
  13. Wenn ja, mit welchem Ergebnis und welchen Empfehlungen?

Antwort der Verwaltung (27.09.2023)

Antwort der Verwaltung (25.10.2023)

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