Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden in Halle seit 2015 regelmäßig Stadtteilkonferenzen in Form von Zukunftswerkstätten durchgeführt. So konnten sich zum Beispiel die Einwohnerinnen und Einwohner in Heide-Nord, im Stadtteil Silberhöhe, in Planena, Kröllwitz, oder Trotha über die Pläne der Verwaltung informieren, Fragen stellen und eigene Ideen einbringen. Dies traf in der Bevölkerung auf große Zustimmung. Die Corona-Pandemie und die mit ihr einhergehenden Kontaktbeschränkungen führten zur vorübergehenden Einstellung der Zusammenkünfte. Da nunmehr fast alle Covid-Maßnahmen ausgelaufen sind, beantragt die Fraktion Hauptsache Halle & FREIE WÄHLER in der Februar-Stadtratssitzung die Wiederbelebung der Zukunftswerkstätten.

„Wir wollen mit unserer Initiative erreichen, dass der Austausch zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadtteile einerseits und der Verwaltung andererseits wieder Fahrt aufnimmt. Das wäre ein deutliches Zeichen von Bürgernähe und Transparenz. Nicht zuletzt das Sicherheitsproblem und der Umgang mit diesem im Stadtrat und in der Öffentlichkeit lassen die niederschwellige Möglichkeit eines direkten Austauschs zu kritischen Belangen in unserer Stadt deutlich vermissen. Darüber hinaus sehe ich viele weitere Aspekte, wie etwa der Radverkehr, der Saale-Tourismus, die Verödung der Altstadt oder die attraktivere Gestaltung des Marktplatzes, welche in diesen Konferenzen schwerpunkthaft zur Debatte gebracht werden sollten“, erläutert Andreas Wels, Vorsitzender der Fraktion Hauptsache Halle & FREIE WÄHLER, den Zweck des Antrags.

„In den von der Verwaltung in der Projektplanung für das Jahr 2023 aufgeführten Aufgaben des Dienstleistungszentrums Bürgerbeteiligung finden sich leider keine Hinweise auf Anwohnerversammlungen. Dabei sind sie dringend geboten und werden gleichwohl von den Menschen in unserer Stadt ausdrücklich gewünscht. Deshalb wirbt meine Fraktion in diesem Kontext um eine breite Unterstützung für die beantragte Wiederbelebung der Zukunftswerkstätten im Stadtrat. Darüber hinaus möchte ich darauf verweisen, dass das Kommunalverfassungsgesetz unseres Bundeslandes im Paragrafen 28 eine Beteiligung der Einwohner und Bürger ausdrücklich vorsieht. Die von uns beantragte Maßnahme wäre ein probates Mittel zu deren Umsetzung“, so Andreas Wels abschließend.

Empfohlene Artikel

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner