Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat spricht sich für die Wiedereinrichtung eines stadteigenen Forstamtes im Jahr 2023 und eine entsprechende Auflösung des bestehenden Betreuungsvertrages mit dem Landeszentrum Wald aus. Das künftige Revier umfasst alle Waldflächen im Eigentum der Stadt Halle (Saale). Ab dem Jahr 2023 werden im städtischen Haushalt die Aufwendungen für notwendiges Personal für die Aufgaben fachliche Leitung, Betriebswirtschaft, Verkauf, Eigentumsverwaltung, Datenpflege, Planung, Vergabe, Waldarbeit sowie Sach- und Technikausstattungskosten berücksichtigt.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung von Waldbeirat, Naturschutzbeirat und Landeszentrum Wald/Betreuungsforstamt Naumburg ein Leitbild mit Leitlinien und Handlungsempfehlungen für die Entwicklung der städtischen Wälder in Halle zu entwickeln, welches die Waldfunktionen Klimaschutz-, Erholungs-, Naturschutz-, Sozial- und Holznutzungsfunktion im Hinblick auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und geänderter klimatische Bedingungen berücksichtigt. Das Leitbild wird dem Stadtrat mit dem Ziel 4. Quartal 2023 für eine Beschlussfassung vorgelegt. Über den Stand der Erarbeitung des Leitbildes wird regelmäßig im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung informiert.

Begründung:

Der hallesche Stadtwald erstreckt sich auf einer Fläche von gut 1250 Hektar und hat einen hohen Stellenwert als Erholungsgebiet für die Bevölkerung. Die zukunftsorientierte und nachhaltige Bewirtschaftung der kommunalen Waldflächen sollte darauf ausgerichtet sein, die Umwelt-, Erholungs- und Klimaschutzfunktion des Stadtwaldes langfristig zu sichern.

Seit 2001 werden die kommunalen Waldflächen der Stadt Halle (Saale) vom Betreuungsforstamt Naumburg bewirtschaftet. Ein vergleichender Blick in die Forstwirtschaftspläne der Städte Halle (Saale) und Leipzig für das Jahr 2021 macht deutlich, dass das Betreuungsmodell für den Stadtwald Halle nicht optimal ist. Der Prozess der Waldverjüngung wurde in den vergangenen zehn Jahren nicht ausreichend vorangetrieben.

Mit einem eigenen Revierförster wäre das Team Forsten/Landwirtschaft mit eigener forstlicher Sachkenntnis für alle Belange des Stadtwaldes zuständig.

Der Revierförster ist bei allen Planungen, die den Stadtwald betreffen, frühzeitig zu beteiligen. Synergieeffekte würden sich dadurch ergeben, dass andere Verwaltungseinheiten (Fachbereich Umwelt, Untere Forstbehörde, Untere Naturschutzbehörde, Freiraumplanung) unmittelbar forstfachliches Wissen erfragen und nachnutzen könnten. Städtische Betriebe könnten bei Maßnahmen im Wald (wie z.B. auf der Rabeninsel) Planungskosten durch Dritte sparen. Waldumbauten (wie z.B. im Trothaer Wäldchen) würden im komplexen städtischen Interesse durch den Stadtförster umgesetzt.

Durch regelmäßige Waldsprechstunden und Veröffentlichungen wird die Bewirtschaftung des Stadtwaldes transparent. Die interessierte Stadtgesellschaft, Naturschutz- und andere Interessenverbände sowie die Medien werden einbezogen. Besonders in Zeiten von extremen Wetterereignissen und den daraus resultierenden Konsequenzen für den Wald kommt der forstlichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eine wichtige Bedeutung zu. Dabei bietet die enge Verzahnung verschiedener Kommunikationskanäle das Potenzial eine breite Zielgruppe zu erreichen. Bereits im Mai 2019 hat der Stadtrat folgenden Beschluss gefasst: „Die Stadtverwaltung prüft, ob die umfassenden Aufgaben der Waldbewirtschaftung durch eine stadteigene Forstverwaltung erledigt werden sollten. Dabei sollen die Erfahrungen der Städte mit eigener Forstverwaltung (z.B. Leipzig) einbezogen werden. Dem Stadtrat soll bis zum 3. Quartal 2019 eine Abwägung vorgelegt werden.“ Eine entsprechende Abwägung liegt dem Stadtrat jedoch bis heute nicht vor.

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