Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gem. Antrag VII/2021/03467 die folgenden Prüfungen für die Fluthilfemaßnahme Nr. 198 Uferbefestigung der Saale, Anteil Böschungsbefestigung (VI/2019/05019) durchzuführen:

a. FFH-Verträglichkeitsprüfungen nach § 34 BNatSchG in den folgenden Europäischen Schutzgebieten (sog. NATURA 2000 Gebiete):

i. Nordspitze Peißnitz und Forstwerder in Halle (DE 4437 307) (FFH-Gebiet)

ii. Saale – Elster – Luppe – Aue zwischen Merseburg und Halle (DE 4537 301) (FFH-Gebiet) (Rabeninsel gehört dazu)

iii. Saale – Elster – Luppe Aue südlich Halle (DE 4638 401) Europäisches Vogelschutzgebiet (SPA Gebiet)

b. Prüfung nach den Bestimmungen zum besonderen Artenschutz nach § 44 BNatSchG

c. Prüfung nach Anwendung der Eingriffsregelung nach § 14 BNatSchG (insbesondere auf Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes)

d. Prüfung gemäß den Zielen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie bzw. des Wasserhaushaltsgesetzes

2. Die Durchführung der Fluthilfemaßnahme Nr. 198 Uferbefestigung der Saale, Anteil Böschungsbefestigung wird mit sofortiger Wirkung eingestellt. Es finden keine weiteren Schüttungen entlang der Saale statt.

3. Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung beauftragt, zur Fortsetzung der Fluthilfemaßnahme alternative Wege für eine ökologische Böschungssanierung zu prüfen und einen entsprechenden Änderungsantrag zur Einreichung beim Fördermittelgeber vorzubereiten.

4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung von Fachexperten ökologische Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Fluthilfemaßnahme zu entwickeln und vorzusehen, die der Kompensation der eingetretenen Schäden und der Renaturierung der Saale dienen.

5. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Kostenprognose für alle Maßnahmen und die sich aus dem Antrag ergebenden finanziellen Auswirkungen zu erstellen.

6. Die Ergebnisse der Prüfungen sind dem Stadtrat zeitnah vorzulegen. Sie sind Grundlage für alle weiteren Entscheidungen zum Umgang mit den bereits vorgenommenen Schüttungen. Ein Bericht zum Stand des Verfahrens ist dem Stadtrat spätestens zum 1. April 2022 vorzulegen.

Begründung:

Unser Antrag sieht eine Verträglichkeitsprüfung im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes vor. Zusätzlich sind der Artenschutz, der Schutz des Landschaftsbildes und die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu berücksichtigen. Da sind wir mit den Grünen und dem BUND völlig einer Meinung. Wir wollen darüber hinaus die Stadtverwaltung beauftragen, alternative Wege für eine ökologische Böschungssanierung zu gehen, so wie sie in Europa längst üblich sind.

Die Stadt muss dieses ökologische Desaster beenden und endlich Fachexperten einbeziehen. Wir erwarten vor allem die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen. Es sollte ein Leichtes sein, den Förderantrag so zu überarbeiten, dass im Rahmen der Fluthilfemaßnahme die Kompensation der eingetretenen Schäden und der Renaturierung der Saale möglich wird. Die vom Land bereits genehmigten Mittel reichen dafür aus.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Oberbürgermeister verweist den Antrag in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung.

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