Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt folgende Resolution:

Mit großer Sorge hat der Stadtrat die Pläne des Landes zur Kenntnis genommen, die Kommunen ab dem Schuljahr 2024/25 mit einem Eigenanteil in Höhe von 20% für die Stellen der Schulsozialarbeit in die Pflicht zu nehmen.  Diese Finanzierung können wir auf Grund unserer prekären Haushaltslage nicht übernehmen. Die Folgen wären eine starke Reduzierung der Schulsozialarbeitsstellen und somit ein Anstieg der vielfachen Problemlagen an den Schulen.

Das wollen und werden wir nicht hinnehmen und fordern deshalb das Land auf, die vom Bildungsministerium gewünschte und dringend benötigte Schulsozialarbeit langfristig so zu fördern, dass den Kommunen keine Kosten entstehen, denn Schulsozialarbeit findet an Schule (Landesaufgabe) statt und nicht im kommunalen Sektor der Freizeit- und Bildungslandschaft für Kinder- und Jugendliche.

Weiterhin fordern wir, dass die von der Stadtverwaltung Halle (Saale) erarbeitete indikatorengestützte Prioritätensetzung bezüglich der Bedarfe von Schulsozialarbeit an den einzelnen Schulen seitens des Landes Sachsen-Anhalt akzeptiert und unterstützt wird.

Für die Zukunft fordern wir, dass Schulsozialarbeit an allen Schulformen sowie Schulen, die es wünschen, in ausreichender Anzahl dauerhaft etabliert und institutionalisiert sowie vom Land Sachsen-Anhalt finanziert wird.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

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