Wiederholt beklagen Friedhofsbesucher, Trauergäste, Bestattungsunternehmen u. a., dass der Parkplatz vor dem Haupteingang des Südfriedhofs an der Huttenstraße von Dauerparkern belegt ist.

Wir regen daher an, dass auf dem o. g. Parkplatz ein festgelegter Bereich als Kurzzeitparkzone ausgewiesen wird. Dieser Kurzzeitparkplatz wird mit den Parkzeichen 314 und 318 (mit dem Zusatzzeichen „2 Stunden“) gekennzeichnet.

Mitteilung der Verwaltung:

Die Anregung wurde Ende Oktober umgesetzt. Die Beschilderung ist erfolgt, sodass das Kurzzeitparken in einem Zeitraum von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr vor Ort möglich ist.

Hauptausschuss am 18.11.2020, TOP 8.16

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