an die Verwaltung vom 02.11.2021

Die Elektromobilität ist auf dem Vormarsch. Die dafür dringend notwendige Infrastruktur hinkt gleichwohl deutschlandweit hinterher.

Deshalb fragen wir die Stadtverwaltung:

  1. Wie hoch ist die Kapazität aller öffentlichen/halböffentlichen Ladesäulen für E-Autos im halleschen Stadtgebiet?
    Da jede öffentliche Ladesäule 24 Stunden, 7 Tage die Woche zugänglich sein muss, ergibt sich die maximal mögliche Kapazität pro Ladesäule aus der Anzahl der Ladepunkte, der Anschlussleistung des jeweiligen Ladepunkts, der Ladeart und der Ladeleistung des jeweils angeschlossenen Fahrzeugs. Da die Elektrofahrzeuge unterschiedliche Ladearten und Ladeleistungen haben, ergeben sich folglich auch unterschiedliche Standzeiten zum Laden und somit unterschiedliche Kapazitätsszenarien. Unabhängig vom Fahrzeug kann die Aussage vertreten werden, dass ein Normalladepunkt eine Kapazität von 22 Kilowatt für 24 Stunden bereitstellen kann. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die im Rahmen der Ladesäulenverordnung (LSV) gemeldeten Daten zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Deutschland. Eine Liste der öffentlichen Ladesäulen mit den vorhandenen Ladepunkten und der Anschlussleistung für Halle (Saale) ist unter
    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/E-Mobilitaet/Ladesaeulenkarte/start.html generierbar (Stand: 1. Oktober 2021).

  2. Kann damit die Versorgung der E-Mobile auch in Zukunft sichergestellt werden?
    Eine Aussage, ob mit der aktuellen öffentlichen die Versorgung der E-Mobile auch in Zukunft sichergestellt werden kann, wäre rein spekulativ. Öffentliche Ladestromversorgung ist nur ein Teil mehrerer Ladeszenarien. Nach weitgehend einheitlichen Einschätzungen z. B. durch den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft oder die Nationale Leitstelle für Ladeinfrastruktur werden zukünftig ca. 80–85% aller Ladevorgänge zu Hause oder am Arbeitsplatz stattfinden. Nur ca. 15–20% der Ladevorgänge werden demnach im öffentlichen Raum stattfinden. Der Stadtkonzern hat u.a. zur Potential- und Nachfrageermittlung einen Förderantrag für ein ganzheitliches Elektromobilitätskonzept über die Förderrichtlinie Elektromobilität vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur beantragt

  3. Entspricht es den Tatsachen, dass die EVH die Lademenge an einigen Ladesäulen im halleschen Stadtgebiet reduziert?
    Vermutlich ist mit dem Begriff „Lademenge“ die Ladeleistung an bestehender öffentlicher Ladeinfrastruktur gemeint. Nach Rücksprache mit der EVH GmbH und der Energieversorgung Halle Netz GmbH gibt es aktuell keine rechtliche und technische Grundlage für eine vom Netzbetreiber angeordnete Leistungsreduzierung. Es gibt aktuell keine durch die EVH GmbH oder die Energieversorgung Halle Netz GmbH gesteuerte Leistungs- oder Mengenreduzierung an Ladeinfrastruktur.

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