Da schwerbehinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt geringere Chancen besitzen, hat der Gesetzgeber Regelungen erlassen, um die Betroffenen besser zu integrieren.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:

  1. Wird die Quote für schwerbehinderte Mitarbeiter*innen in der Stadtverwaltung gem. § 154, Abs. 1 SGB IX eingehalten?
  2. Wenn nein, warum nicht?
  3. Wenn nein, welche Maßnahmen plant die Stadtverwaltung, damit diese Quote künftig eingehalten werden kann?

Antwort der Verwaltung:

1. Wird die Quote der schwerbehinderten Mitarbeiter/innen in der Stadtverwaltung gem. § 154 Abs. 1 SGB IX eingehalten?

Zum Stichtag 31.05.2021 erreichte die Stadtverwaltung eine Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in Höhe von 7,54 % (2864 Mitarbeiter/innen, davon 216 schwerbehindert). Die gesetzlichen Vorgaben werden damit vollumfänglich erfüllt.

2. Wenn nein, warum nicht?

Entfällt

3. Wenn nein, welche Maßnahmen plant die Stadtverwaltung, damit diese Quote künftig eingehalten werden kann?

Entfällt

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