Der Gebäudekomplex der Franckeschen Stiftungen gilt als einzigartiges Ensemble pädagogischer und sozialer Zweckarchitektur. Von den Glauchaschen Anstalten – wie die Einrichtung einst genannt wurde – fand der Pietismus des August Hermann Francke seinen Weg in die Welt.

Folgerichtig stehen die Franckeschen Stiftungen bereits seit 1998 auf der deutschen Vorschlagsliste zur Bewerbung um die Aufnahme in die Liste der UNESCO-Welterbestätten. Im Oktober 2012 hat der hallesche Stadtrat beschlossen, das Anliegen zu unterstützen (Vorlagen-Nr.: V/2012/11053). Stiftungsdirektor Prof. Dr. Thomas Müller-Bahlke informierte das hallesche Kommunalparlament Mitte Dezember 2015 im Rahmen einer aktuellen Stunde über den Sachstand und über die ablehnende Haltung des Weltdenkmalrates ICOMOS gegenüber der Bewerbung der Stiftungen. Der Antrag wurde aus dem Wettbewerbsverfahren zurückgezogen. Im Juni 2021 informierten die Stiftungen darüber, dass die Arbeit an einem zweiten Antrag aufgenommen werde. (Quelle: https://www.francke-halle.de/de/neuigkeiten/neuigkeit/unesco-antragsverfahren)

Dies vorausgeschickt, fragen wir die Stadtverwaltung:

  1. Ist die Stadt Halle über die erneute Antragsstellung informiert und in den Antrags-/ Bewerbungsprozess eingebunden?
  2. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Verwaltung gegebenenfalls den Antrag der Stiftungen unterstützen?

Antwort der Verwaltung

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