an die Verwaltung vom 02.11.2021

Hinsichtlich der Beantwortung der mündlichen Anfrage des Stadtrats Johannes Menke (Fraktion Hauptsache Halle FREIE WÄHLER) zum Neustadt Campus in der Kastanienallee besteht seitens der Fraktion weiterer Klärungsbedarf.

Deshalb wird die Anfrage an die Stadtverwaltung wie folgt präzisiert und erweitert:

  1. Wie lautet der genaue Passus im Gesellschaftsvertrag der GWG Halle-Neustadt GmbH, auf den sich die Verwaltung bezieht, der es zulassen soll, dass die GWG Halle-Neustadt GmbH für die Stadt Halle (Saale) bei der Errichtung des „Campus Neustadt“ als eine Art Projektsteuerer tätig wird?
    Der Gesellschaftsvertrag der GWG regelt in § 3 Abs. 1 (siehe Anlage), dass neben wohnungswirtschaftlichen Aufgaben auch die Ausführung von Infrastruktur- und Städtebaumaßnahmen den Gegenstand der Gesellschaft bilden.


    Der konkrete Durchführungsweg zur Umsetzung des prioritären Investitionsprojektes Campus Neustadt mit dem Bau des Campushauses einschließlich der vertraglichen Details – und damit die Frage der Projektsteuerung – ist zwischen der Stadt Halle (Saale) und der GWG noch zu verhandeln und wird dem Stadtrat als Beschluss vorgelegt.

  2. Wer übernimmt die Kosten der Projektsteuerung und mit welcher Höhe ist diesbezüglich zu rechnen?
    Die Finanzierung des prioritären Investitionsprojektes Campus Neustadt mit dem Bau des Campushauses erfolgt zu 90% über Fördermittel, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss beantragt werden. Der Eigenanteil von 10 % wird durch die Stadt Halle (Saale) finanziert. Die notwendigen Eigenmittelanteile sind im Haushaltsplan der Stadt Halle (Saale) ab dem Jahr 2022 abgebildet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

  3. Ist nach Auffassung der Verwaltung von dieser Formulierung nur eine Infrastrukturmaßnahme der GWG Halle-Neustadt GmbH auf eigenen Grundstücken und im eigenen Interesse für die Mieter der GWG Halle-Neustadt GmbH zulässig?
    Nein.

  4. Nach der Formulierung des Beschlusses des Stadtrates vom 27.10.2021 soll die GWG Halle-Neustadt GmbH für ihre Tätigkeit von der Stadt Halle (Saale) dergestalt vergütet werden, dass nur die Kosten der GWG Halle-Neustadt GmbH zuzüglich einer gewissen Verzinsung erstattet werden. Stellt dies eine angemessene und ortsübliche Vergütung für eine Projektsteuerungstätigkeit dar?
    Siehe Antwort zu Frage 1.

  5. Falls diese Vergütung keine angemessene und ortsübliche Vergütung für eine Projektsteuerungstätigkeit darstellt, besteht die Gefahr, dass dann die Differenz zwischen der angemessenen und ortsüblichen Vergütung für eine Projektsteuerung und dem tatsächlich bezahlten niedrigeren Betrag als steuerrechtlich verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln ist?
    Entfällt.

  6. Besteht darüber hinaus die Gefahr, dass die GWG Halle-Neustadt GmbH wegen einer derartigen gewerblichen Tätigkeit eine eventuell bestehende Gewerbesteuerfreiheit verliert?
    Die Errichtung des prioritären Investitionsprojektes Campus Neustadt bewegt sich im Rahmen des Satzungszweckes der GWG.

  7. Ist sich die Verwaltung dessen bewusst, dass eine Gesellschafterweisung gegen den Willen der Geschäftsführung, die ja darauf hingewiesen hat, dass die GWG Halle-Neustadt GmbH personell nicht in der Lage ist, ein derartiges Projekt zu stemmen, dass die Stadt Halle (Saale) dann der GWG Halle-Neustadt GmbH zum Schadenersatz verpflichtet ist, wenn dieser durch die Gesellschafterweisung ein Schaden entsteht?
    Derzeit ist nicht erkennbar, welcher Schaden der GWG aus der beschlussgemäßen Umsetzung der Stadtratsentscheidung entstehen soll.

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