Die Corona-Pandemie mit den bekannten Einschränkungen, wie Kita-Schließung, Homeschooling, eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten, hat in manchen Familien die häusliche Situation und das familiäre Miteinander stark beeinflusst. Kindeswohlgefährdungen und Inobhutnahmen sowie verstärkte Krisenintervention sind einige Folgen hiervon. Kinder leiden an Depressionen und Ernährungsstörungen, haben zudem Angst, das Klassenziel nicht zu erreichen und/oder Freunde zu verlieren. Das wiederum kann potentiell zu künftiger Schulabstinenz und Vereinsamung führen.

Wir fragen deshalb die Stadtverwaltung:

  1. Gab es 2020 mehr Inobhutnahmen im Stadtgebiet von Halle (Saale) als in den Jahren zuvor?
  2. Mussten in betreuten Wohngruppen neue Plätze geschaffen, wenn ja, wie viele?
  3. Wie hoch waren bzw. sind die Kapazität und die Auslastung der Kinderheime in Halle (Saale) in den Jahren 2019, 2020 und 2021?
  4. Mussten Kinder im Umland oder in anderen Bundesländern aus Kapazitätsgründen untergebracht werden, wenn ja, wie viele, in welche Kommunen und Bundesländer?
  5. Welche Kosten sind der Stadt Halle (Saale) durch diese Fremdunterbringungen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 entstanden?

Antwort der Verwaltung:

  1. Gab es 2020 mehr Inobhutnahmen im Stadtgebiet von Halle (Saale) als in den Jahren zuvor?

Die Anzahl der in 2020 begonnenen Inobhutnahmen entsprach den Werten 2018 und 2019. 2017 lag die Anzahl etwas höher.

2017201820192020
273251249251
  • Mussten in betreuten Wohngruppen neue Plätze geschaffen, wenn ja, wie viele?

Aufgrund des zunehmenden Fallanstieges der stationären Hilfen wurden durch freie Träger der Jugendhilfe neue Wohngruppen in Halle eingerichtet.

Im Februar 2020 erfolgte die Eröffnung der „Mattisburg“ mit 8 Plätzen (Zielgruppe 4-12 Jahre, geschlechtsoffen) nach §§ 34 und 35a SGB VIII. Im September 2020 wurde eine Wohngruppe für Heimunterbringung nach § 34 SGB VIII mit 7 Plätzen (Zielgruppe 0-6 Jahre) eröffnet.

In 2021 wurden bislang zwei Wohngruppen (6 Plätze für 0-4 Jahre und 6 Plätze für 5-12 Jahre) für Heimunterbringungen nach § 34 SGB VIII und Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII eröffnet. Alle Plätze können durch jeden öffentlichen Jugendhilfeträger belegt werden.

  • Wie hoch waren bzw. sind die Kapazität und die Auslastung der Kinderheime in Halle (Saale) in den Jahren 2019, 2020 und 2021?

Ein Auslastungsmanagement der Kapazitäten der Kinderheime in Halle wird aktuell durch die Stadtverwaltung nicht geführt. Ab 2022 soll ein Belegungsmanagement zu etabliert werden. Da aus den eigenen Daten des Fachbereiches nur städtische Belegungen abgeleitet werden können, sind statistische Zuarbeiten der Träger für die Gesamtbelegung (z.B. bei Belegung durch auswärtige Jugendämter) erforderlich.

  • Mussten Kinder im Umland oder in anderen Bundesländern aus Kapazitätsgründen untergebracht werden, wenn ja, wie viele, in welche Kommunen und Bundesländer?

Aktuell bestehen 388 auswärtige Unterbringungen (Stand 31.03.2021).

In der Anlage 1 sind die verschiedenen Orte/Fallzahlen aufgeführt. Eine Ausweisung nach Bundesländern ist nicht möglich.

Die Auswahl der Unterbringung erfolgt nach sozialpädagogischen Gesichtspunkten. Eine Unterbringung aus fehlenden Kapazitäten wird nicht erfasst.

  • Welche Kosten sind der Stadt Halle (Saale) durch diese Fremdunterbringungen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 entstanden?

In den Jahren 2019 bis 2021 (31.03.2021) sind für die auswärtige Unterbringung hallescher Kinder folgende Kosten je Produkt entstanden (tatsächliche Zahlungen; Stand Datenabruf Fachsoftware LogoData 11.05.2021):

 Zahlungsbeträge2019202031.03.2021Gesamtzeitraum
ProduktSummeSummeSummeSumme
1.36303 HzE mj*16.502.889,6917.783.284,544.152.674,0938.438.848,32
1.36304 HzE vj*1.142.173,861.260.812,89426.226,652.829.213,40
1.36307 IO*132.962,1487.199,8647.457,46267.619,46
1.36308 UmA*159.223,72240,9911.985,54171.450,25
1.36343 EGH mj*1.261.723,181.618.135,80384.997,893.264.856,87

* Hilfen zur Erziehung minderjährig (HzE mj)
* Hilfen zur Erziehung volljährig (HzE vj)

* Inobhutnahme (IO)

* Unbegleitete minderjährige Ausländer (UmA)

* Eingliederungshilfe minderjährig (EGH mj)

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