Im Artikel 87, Absatz 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt heißt es: „Den Kommunen können durch Gesetz Pflichtaufgaben zur Erfüllung in eigener Verantwortung zugewiesen und staatliche Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Dabei ist gleichzeitig die Deckung der Kosten zu regeln. Führt die Aufgabenwahrnehmung zu einer Mehrbelastung der Kommunen, ist ein angemessener Ausgleich zu schaffen.“ Eine diesbezügliche Konsultationsvereinbarung mit dem Bund wurde jetzt aktualisiert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:

  1. Welche Aufgaben des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt werden der Stadt Halle (Saale) gem. Artikel 87, Absatz 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt übertragen?
  2. Welche finanziellen Auswirkungen hat eine Übertragung zusätzlicher Aufgaben für die Stadt Halle (Saale)?
  3. Entstehen dadurch Mehrbelastungen für die Stadt Halle (Saale) und werden diese angemessen ausgeglichen?

Antwort der Verwaltung

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